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Kindesschutz

Im Kindesschutz unterstützen Berufsbeistände die Eltern mit Rat und Tat. Die KESB kann ihnen weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Begleitung einer Platzierung oder die Organisation des Besuchsrechts übertragen. Als Vormundin oder Vormund nehmen sie elterliche Rechte wahr.

Aufgaben im Kindes- und Jugendschutz

Die Aufgaben im Kindes- und Jugendschutz umfassen je nach Mandat und Auftrag Hilfestellungen wie

  • Wahrung von Kindesinteressen
  • Massnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen
  • Erziehungs- und Elternberatung
  • Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen
  • Unterstützung, Vermittlung und Beratung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen
  • Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht
  • Wahrung von Rechtsinteressen